JA!
Geräteprüfung: Pflicht für alle Unternehmen und Betriebe!
Alle Unternehmen und Organisationen in der Schweiz sind gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass elektrische Geräte bei bestimmungsgemäßem Gebrauch weder für Benutzer noch für die Umgebung ein Risiko darstellen. Grundlage hierfür ist die schweizerische normative Regel SNR 462638, die im Frühjahr 2018 veröffentlicht wurde. Sie basiert auf der Norm DIN VDE 0701-0702 und definiert die Anforderungen an die Prüfung elektrischer Geräte.
Welche Geräte müssen geprüft werden?
Die Regelung gilt für alle elektrischen Betriebsmittel mit einer Betriebsspannung bis zu 1000 VAC oder 1500 VDC. Dazu zählen beispielsweise:
• Elektrowerkzeuge
• Verlängerungskabel und Kabeltrommeln
• Haushaltsgeräte wie Kaffeemaschinen und Mikrowellen
• IT-Geräte wie Computer, Monitore oder Netzteile
• Alle weiteren Geräte, die über das Niederspannungsnetz versorgt werden.
Wann sind Prüfungen erforderlich?
Eine Geräteprüfung ist in folgenden Fällen obligatorisch:
1. Nach Umbauten, Reparaturen oder Instandsetzungen
2. Regelmäßige Wiederholungsprüfungen
Die Intervalle der Wiederholungsprüfungen variieren je nach Einsatzbereich:
Industrie, Baustellen, gewerbliche Küchen, öffentliche Einrichtungen, Schulen, Feuerwehren, Labore.
Büros, Hotels, Pflegeeinrichtungen und ähnliche Betriebe.
Für medizinische Geräte, Ex-Bereiche oder den Bergbau gelten spezielle Vorschriften.
Wer trägt die Verantwortung?
Die Verantwortung für die Sicherheit elektrischer Geräte liegt direkt bei den Unternehmern, Führungskräften und Unterhaltsverantwortlichen. Sie müssen sicherstellen, dass:
• Alle Geräte gemäß SNR 462638 geprüft werden.
• Arbeitsplätze frei von Risiken durch elektrische Defekte sind.
Bislang wurde die Geräteprüfung in vielen Betrieben vernachlässigt. Mit der Einführung der SNR 462638 wird die Prüfpflicht jedoch klarer und der Druck auf Unternehmen steigt. Ziel ist es, Unfälle durch elektrische Schläge oder deren Folgen konsequent zu verhindern.
Wen betrifft diese Regelung?
Die Vorschriften gelten für alle Betriebe, die ihren Mitarbeitern elektrische Geräte zur Verfügung stellen. Dazu zählen unter anderem:
• Arztpraxen, Büros, Restaurants, Hotels
• Handwerksbetriebe wie Sanitär- und Heizungsfirmen
• Bauunternehmen, Werkstätten, Reparatur- und Servicefirmen
• Schulen, Pflegeheime, Banken, Einkaufsläden und viele mehr.
Fazit
Die Geräteprüfung gemäß SNR 462638 ist eine Pflicht für alle Unternehmen in der Schweiz. Sie schützt nicht nur Mitarbeiter und Kunden, sondern reduziert auch das Haftungsrisiko für Verantwortliche. Es ist daher unerlässlich, ein regelmäßiges Prüfkonzept zu etablieren und alle elektrischen Geräte systematisch zu kontrollieren.
Ausnahmen:
Bei Geräten, wie weder mechanisch Beanspruchung noch schädigenden Einflüsse ausgesetzt sind, kann in der Regel auf Wiederholungsprüfung gemäss SNR-462638 verzichtet werden.

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